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Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Rufen Sie uns an:

 

VIVA Gesundheitskoordination
0800 225 225

Jurabogen
Visana Generalagentur Biel: 032 344 41 89

Tessin
Visana Generalagentur Lugano: 091 913 36 91

Alles auf einen Blick

Info und Hilfe

Hier finden Sie wichtige Informationen, Merkblätter und Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu VIVA.

Haben Sie die passende Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden, dann kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zu VIVA.

Die wichtigsten Fragen und Antworten


Haben Sie noch Fragen?

Mit der VIVA-Grundversicherung profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gemäss KVG, die Gesundheitsprävention wird zusätzlich gefördert und unterstützt. Auch chronisch kranke oder pflegebedürftige Mitglieder haben einen Mehrwert durch die koordinierte Betreuung und die kontinuierliche Begleitung Ihres Gesundheitszustandes.

VIVA setzt sich für bezahlbare Krankenkassenprämien ein und bietet mit der VIVA-Grundversicherung ein preislich attraktives Hausarztmodell an. Berechnen und vergleichen Sie hier Ihre Prämie.

Ja, die kantonale Prämienverbilligung funktioniert mit VIVA unverändert gleich wie mit jeder anderen Grundversicherung.

Ja, bei VIVA gibt es die gesetzliche Wahlfranchise (mindestens CHF 300.-, maximal CHF 2'500.-) sowie den Selbstbehalt. Massnahmen zur Prävention und Vorsorge sind – individuell abgesprochen mit Ihrem VIVA-Hausarzt – sowohl von der Franchise als auch vom Selbstbehalt befreit und kostenlos.

Ja, VIVA kann mit irgendeiner bereits abgeschlossenen oder neuen Zusatzversicherung kombiniert werden. Sie muss nicht bei Visana abgeschlossen werden, es wird jedoch empfohlen damit sämtliche Leistungen bei der gleichen Versicherung bezogen werden können (Visana ist Versicherungspartner von VIVA). Neu sind Zusatzversicherungen mit attraktiven Rabatten erhältlich, die speziell für die VIVA-Kundinnen und -Kunden entwickelt wurden. Die Details und Bedingungen dieser Versicherungsprodukte finden Sie hier (Link VIVA-Zusatzversicherungen | Visana Versicherungen).

Generell wird die Spital und/oder Arztwahl mit dem VIVA-Hausarzt (wie bei allen Hausarztmodellen) besprochen und festgelegt. Sämtliche anderen Vorteile der halbprivaten oder privaten Abteilung bleiben unverändert. Da sich jeder Vertrag je nach Versicherer und VVG-Produkt unterscheiden kann, bitten wir Sie, die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Spitalversicherung für die halbprivate oder private Abteilung genau durchzulesen oder direkt den Krankenversicherer für ein Beratungsgespräch zu kontaktieren. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Kundin oder des Kunden.

Ja, VIVA ist auch für Kinder verfügbar, wobei ein Kinderarzt als Hausarzt für das Kind gewählt wird.

Sie können im jährlichen Wechselfenster Ihre Krankengrundversicherung kündigen und die VIVA-Grundversicherung abschliessen. Das jährliche Wechselfenster dauert vom 1. Oktober bis 30. November.

Der Name ist Programm: «VIVA – Aimer vivre».
Mit unserer lebensbejahenden Grundversicherung wollen wir auf persönliche und individuelle Art und Weise unsere Versicherten unterstützen, unterschiedliche Lebensphasen und Situationen zu meistern und gesund durchs Leben zu gehen.

Alle medizinischen Leistungen, von der Grundversorgung, über Spitalleistungen bis hin zu Spitex und Pflege im Alter, werden bei der Integrierten Versorgung zentral aus einer Hand erbracht. Im VIVA-Modell koordiniert Ihr VIVA-Hausarzt zusammen mit seinem Team alle medizinischen Behandlungen und betreut den VIVA-Mitglieder in allen Fragen rund um die Gesundheit.

Können wir Ihnen sonst noch behilflich sein?

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen an VIVA? Wir nehmen uns gerne Zeit und melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.